Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Mietbedingungen der Snow & Bike Factory Willingen
1. Allgemeines
- Der Mietgegenstand wird in dem Zustand vermietet, in dem Sie ihn besichtigt und ausgewählt haben. Damit bestätigen Sie, dass er den vertraglichen Anforderungen entspricht.
- Das Mindestalter für den Abschluss eines Mietvertrags beträgt 18 Jahre.
- Der Vertrag kann nur bei Vorlage eines gültigen Personalausweises, einer ID-Karte oder eines Reisepasses abgeschlossen werden.
- Der Mietgegenstand dient ausschließlich privaten Zwecken. Er umfasst je nach Vereinbarung ein Fahrrad, ein Paar Ski, ein Snowboard oder einen Schlitten einschließlich Schutzausrüstung (Helm/Protektoren).
2. Pflichten des Vermieters
- Wir übergeben den Mietgegenstand in einem sicheren und sauberen Zustand.
- Sollten Wartungs- oder Reparaturmaßnahmen erforderlich werden, die zu unseren Lasten gehen, gewähren Sie uns unverzüglich Zugang dazu. In dieser Zeit entfällt die Mietzahlung, und die Mietdauer verlängert sich entsprechend. Ihr Recht auf eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
3. Pflichten des Mieters
- Versicherung: Sie können bei uns eine optionale Versicherung für den Mietgegenstand gegen Bruch und Schäden abschließen.
- Für Snowboards, Ski oder Schlitten: 3 Euro zusätzlich.
- Für alle Fahrräder/Roller (außer Freeride-Bikes und Downhillbikes): 5 Euro zusätzlich.
- Für Freeride- und Downhillbikes: 10 Euro zusätzlich.
Sämtliche Schäden, die während der normalen Nutzung entstehen können, sind durch diese Versicherung abgedeckt. Schäden durch Vandalismus oder Diebstahl des Mietgegenstands sind nicht enthalten. Diese Versicherung ist freiwillig. Falls Sie sie ablehnen, teilen Sie dies bitte dem Kassierer mit; andernfalls wird sie automatisch berechnet. Bei Ablehnung der Versicherung werden Ihnen die Kosten für selbst verursachte Schäden in Rechnung gestellt. Der entstandene Schaden ist vor Ort sofort zu begleichen.
- Der Mietgegenstand darf ausschließlich von Ihnen persönlich genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte, einschließlich Familienmitglieder oder Partner, ist nicht gestattet.
- Behandeln Sie den Mietgegenstand mit Sorgfalt und angemessener Vorsicht. Eine Nutzung für Wettkämpfe, risikoreiche Manöver oder unkonventionelle Zwecke ist untersagt.
- Bei Kenntnisnahme von Mängeln, Defekten oder Schäden am Mietgegenstand oder der Schutzausrüstung melden Sie dies unverzüglich an uns. Eine Verletzung dieser Meldepflicht verpflichtet Sie zum Ersatz des entstandenen Schadens.
- Die Nutzung von Fahrrädern, Skiern oder Snowboards erfordert das Tragen eines geeigneten Helms. Bei Nichteinhaltung und daraus resultierenden Verletzungen tragen Sie eine Mitschuld, selbst wenn wir sonst haftbar wären.
4. Haftung des Vermieters
Wir haften lediglich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits oder unserer Vertreter. Im Falle von Verletzungen an Leben, Körper oder Gesundheit erstreckt sich die Haftung auch auf leichte Fahrlässigkeit.
5. Haftung des Mieters
Sie haften für alle Schäden, die durch Ihr Verschulden oder das Ihrer Beauftragten entstehen – sei es am Mietgegenstand, Helm, Protektoren oder an Dritten. Bei Totalverlust (einschließlich Diebstahl) erstatten Sie den Wiederbeschaffungswert. Bei Teilschäden übernehmen Sie die Kosten einer fachgerechten Reparatur (brutto bei unserer Durchführung, netto sonst). Alternativ können Sie die Reparatur selbst in einer qualifizierten Werkstatt veranlassen und dies nachweisen.
6. Rückgabe des Mietgegenstands
- Am Ende der Mietzeit geben Sie den Gegenstand auf Ihre Kosten an dem vereinbarten Ort während unserer Öffnungszeiten zurück.
- Die Rückgabe gilt als vertragsgerecht, wenn der Gegenstand gereinigt und alle notwendigen Wartungs- oder Reparaturarbeiten (soweit zu Ihren Lasten) durchgeführt sind. Andernfalls fordern wir Sie auf, dies innerhalb einer angemessenen, konkret genannten Frist nachzuholen. Bei Nichteinhaltung können wir den Zustand selbst herstellen und Ihnen die Kosten in Rechnung stellen.
- Bei selbst verursachten Schäden sind wir nicht verpflichtet, den Mieter abzuholen.
7. Verlängerung der Mietdauer
Eine Verlängerung ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung möglich. Sie haben keinen automatischen Anspruch darauf; wir können die Verlängerung ohne Begründung ablehnen.
8. Stornobedingungen
- Für Einzelpersonen: Kostenfreie Stornierung bis 24 Stunden vor dem gebuchten Termin. Danach fällt der volle Preis an.
- Für Gruppen ab sechs Personen: Kostenfreie Stornierung bis drei Tage vor dem gebuchten Termin. Danach fällt der volle Preis an.
9. Sonstiges
- Jegliche Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen der Schriftform.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder eine Lücke im Vertrag bestehen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Stand 01.12.2025