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Allgemeine Geschäftsbedingungen

snow & bike Factory willingen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Vermietbedingungen der Snow & Bike Factory Willingen

1.          Allgemeines

(a) Der Mietgegenstand wird, wie vom Mieter besichtigt und ausgewählt vermietet. Der Mieter erkennt den Vertragsgegenstand in dem ausgesuchten und bereitgestellten Zustand als vertragsgerecht an.

(b) Das Mindestalter des Mieters beträgt 18 Jahre.

(c) Der Mietvertrag kann nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises geschlossen werden.

(d) Der Mietgegenstand darf ausschließlich nur zu privaten Zwecken genutzt werden. Der Mietgegenstand umfasst je nach Vereinbarung ein Fahrrad, ein Paar Ski, ein Snowboard oder einen Schlitten sowie die dazugehörige Schutzkleidung (Helm / Protektoren).

2.         Pflichten des Vermieters

(a) Der Vermieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand in einem betriebssicheren sowie sauberen Zustand zu übergeben.

(b) Ist die Vermieterin zur Erhaltungs-, Instandhaltungs- oder Reparaturmaßnahmen auf seine Kosten verpflichtet, muss der Mieter der Vermieterin unverzüglich Gelegenheit zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen geben. Während der Dauer dieser Maßnahmen ist der Mieter von der Entrichtung der Miete befreit, das Mietverhältnis verlängert sich um die Dauer der notwendigen Maßnahmen. Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde des Mieters bleibt hiervon unberührt.

3.         Pflichten des Mieters

(a) Der Mieter ist verpflichtet, für eine ausreichende Versicherung, insbesondere im Hinblick von Schäden Dritter, zu sorgen, er hat den Abschluss einer derartigen Versicherung auf Verlangen des Vermieters bei Abschluss des Mietvertrags nachzuweisen. Die Versicherung muss alle Risiken abdecken, die bei einer Fahrt mit dem Mietgegenstand entstehen können.

(b) Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur selbst zu fahren bzw. zu benutzen. Eine Benutzung des Mietgegenstands durch Dritte, auch durch Angehörige, Eheleute, und Lebensgefährten des Mieters, ist ausgeschlossen.

(c) Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand sachgemäß, sorgfältig, und schonend zu benutzen und zu behandeln. Die Nutzung zu Rennzwecken oder unüblicher sowie unkontrollierter Fahrweise bzw. Benutzungsweise ist nicht gestattet.

(d) Der Mieter hat unverzüglich nach Bekanntwerden von Mängeln, Defekten und Schäden am Mietgegenstand und der Schutzkleidung (Helm / Protektoren) diese dem Vermieter zu melden. Im Falle der Verletzung dieser Anzeigepflicht ist der Mieter verpflichtet, der Vermieterin den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen.

(e) Die Benutzung des Bikes oder des Skis/Snowboards ist nur bei Tragen eines zu diesen Zwecken zugelassenen Helms zulässig. Verstößt der Mieter hiergegen und tritt dadurch eine Körperverletzung des Mieters ein, für welche der Vermieter haftet, liegt darin ein Mitverschulden des Mieters.

4.         Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nur, wenn und soweit ihm und/oder seinen Erfüllungsgehilfen eine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet der Vermieter auch für leichte Fahrlässigkeit.

5.         Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für sämtliche von ihm und/oder seinen Erfüllungsgehilfen verschuldeten Schäden (insbesondere Schäden, die am Mietgegenstand/Helm/Protektoren oder die Dritten entstehen). Bei Totalschaden oder Verlust (auch Diebstahl) schuldetet der Mieter den Wiederbeschaffungswert des Mietgegenstands, im Falle einer Beschädigung, die nicht zum Totalschaden führt, die Reparaturkosten einer gewerblichen Reparaturwerkstatt (im Falle der Durchführung der Reparatur brutto ansonsten netto). Im letzteren Fall ist der Mieter nach seiner Wahl auch berechtigt, die Reparatur selbst auf seine Kosten in einer Reparaturwerkstatt ausführen zu lassen, wobei er den Nachweis zu erbringen hat, dass die Reparatur in einer geeigneten Reparaturwerkstatt erfolgt ist.

6.         Mietgegenstandrückgabe

(a)       Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei Ablauf der Mietzeit auf seine Kosten der Vermieterin an dem im Mietvertrag angegebenen Ort während den Öffnungszeiten der Vermieterin zurückzugeben.

(b) Die Rückgabe des Mietgegenstand ist nur dann vertragsgerecht, wenn es ordnungsgemäß gereinigt und eventuelle vom Mieter zu erbringende Erhaltungs-, Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten ordnungsgemäß ausgeführt worden sind. Ist dies nicht der Fall, kann die Vermieterin den Mieter nach Rückgabe des Mietgegenstand auffordern, einen vertragsgerechten Zustand auf Kosten des Mieters (soweit der Mieter die Kosten dafür zu übernehmen hat) binnen einer angemessenen Frist, die dem Mieter dann konkret anzugeben ist, herzustellen. Kommt der Mieter innerhalb dieser Frist der Aufforderung nicht nach, ist der Vermieter berechtigt, den vertragsgerechten Zustand selbst auf Kosten des Mieters herzustellen

7. Verlängerung der Mietdauer

Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Vermieterin vor Beendigung des laufenden Mietverhältnisses möglich. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Mietverhältnisses, so dass die Vermieterin ohne Angabe von Gründen die Verlängerung verweigern kann.

8. Stornobedingungen

Stornierungen sind bei Einzelpersonen 24 Stunden bzw. bei Gruppen von über 5 Teilnehmern 3 Tage vor dem gebuchtem Kalendertag kostenlos möglich. Anschließend wird der volle Preis in Rechnung gestellt.

9. Sonstiges

(a) Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

(b) Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag 9.00 Uhr - 17.00 Uhr
Dienstag 9.00 Uhr - 17.00 Uhr
Mittwoch 9.00 Uhr - 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr - 18.00 Uhr
Samstag 9.00 Uhr - 18.00 Uhr
Sonntag 9.00 Uhr - 17.00 Uhr

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